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   OLG Köln, 25.01.1988 - 12 U 210/87   

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OLG Köln, 25.01.1988 - 12 U 210/87 (https://dejure.org/1988,8077)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.01.1988 - 12 U 210/87 (https://dejure.org/1988,8077)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 1988 - 12 U 210/87 (https://dejure.org/1988,8077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 23 O 412/87
  • OLG Köln, 25.01.1988 - 12 U 210/87

Papierfundstellen

  • ZIP 1988, 445
  • VersR 1988, 1052
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Rostock, 03.05.2001 - 1 U 233/00

    Zum Herausgabeanspruch an vermietetem Gegenstand (hier: Hotelschiff) im

    Die bloße Weiterbenutzung einer Sache nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses genügt für sich betrachtet nicht (Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl. 2000, § 940 Rn. 6 und 8 Herausgabe und Sequestration, Räumung und Besitzschutz; OLG Düsseldorf, MDR 1995, 635; OLG Köln, ZIP 1988, 445 f.; LG Berlin, MDR 1968, 1018; OLG Dresden, MDR 1998, 305).
  • OLG Köln, 10.01.1997 - 1 W 113/96

    Bloße Weiterbenutzung eines Kfz kein Verfügungsgrund

    Nach anderer Auffassung liegt ein Verfügungsgrund nur dann vor, wenn der Kaufgegenstand übermäßig benutzt und dadurch die Sache in ihrer Substanz wesentlich verändert wird (OLG Frankfurt NJW 1960, 827; OLG Köln ZIP 1988, 445 f.; zust. Stein/Jonas/Grunzky, ZPO, 20. Aufl., § 935 Rdnr. 12; Thomas/Putzo, ZPO, 19. Aufl., § 935 Rdnr. 7; Schuschke, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Band 2, § 935 Rdnr. 13 Fn. 57).

    Von einer praktischen Aushöhlung des Herausgabeanspruchs und damit von einer Vereitelung im Sinne des § 935 ZPO könnte nur dann gesprochen werden, wenn der Antragsgegner das Fahrzeug übermäßig nutzt und auf diese Weise eine so erhebliche Wertminderung des herauszugebenden Kaufgegenstandes herbeigeführt würde, daß das Fahrzeug bei einer Vollstreckung des Herausgabetitels wirtschaftlich nichts mehr wert wäre (vgl. OLG Köln ZIP 1988, 445, 446).

  • AG Brandenburg, 09.09.2004 - 31 C 180/04

    Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung auf Zahlung von Wohnungsmiete;

    Die bloße Weiterbenutzung einer Wohnung nach - rechtskräftig zudem hier noch nicht bestätigter und von der Beklagten bestrittener - Beendigung des Mietverhältnisses genügt für sich betrachtet hierfür nicht (OLG Rostock, OLG-Report 2001, Seite 560 ff. = OLG-NL 2001, Seiten 279 ff; OLG Düsseldorf, MDR 1995, Seite 635; OLG Köln, ZIP 1988, Seiten 445 f.; Landgericht Berlin, MDR 1968, Seite 1018; OLG Dresden, MDR 1998, Seite 305).

    Das Risiko, diese Forderungen wegen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht realisieren zu können, rechtfertigt vorbehaltlich besonderer Umstände ebenso wenig eine Sicherung im vorläufigen Rechtsschutz wie die allgemeine Gefahr, dass sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners verschlechtern (OLG Düsseldorf, MDR 1995, Seite 635; OLG Köln, ZIP 1988, Seiten 445 f.; OLG Frankfurt/Main, NJW 1960, Seite 827).

  • OLG Hamm, 16.04.2020 - 18 U 38/20

    Einhaltung der Vollziehungsfrist, Verfügungsgrund

    Allgemeine Nachteile, die durch rechtsuntreues Verhalten verursacht werden, rechtfertigten ein derartiges Eilverfahren nicht (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss v. 28.10.2010, Az. 5 W 77/10; OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.07.2001, Az. 6 W 138/01; OLG Köln, Urt. v 25.01.1988, Az. 12 U 210/87; OLG Dresden, Beschl. v. 21.10.1997, Az.: 17 W 1513/97; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 30.03.1995, Az. 11 W 10/95; Münchner Kommentar zur ZPO/Drescher, 5. Auflage 2016.
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